Bewerbung
Auf die Studienplätze, fertig, los! Jetzt sind Sie dran. Wenn Sie sich für den Studiengang Gesundheitsökonomie einschreiben wollen, müssen Sie erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Außerdem müssen Sie ein 6-wöchiges Praktikum im patientennahen Bereich spätestens bis zur Einschreibung absolvieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dinge Sie bei der Bewerbung beachten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
- StudienbeginnEinklappen
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Das Bachelorstudium kann jährlich zum Wintersemester begonnen werden.
Das Bewerberportal wird ab dem 15.04.2026 freigeschaltet. Bis zum 15.07.2026 sind Bewerbungen (rein digital) möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
- BewerbungsverfahrenEinklappen
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Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie müssen Sie online über unser System CAMPUSOnline vornehmen.
Hier finden Sie alle Infos zur Anmeldung und können diese auch gleich durchführen
Internationale Studierende, die an der Universität Bayreuth einen grundständigen Studienabschluss (Lehramt, Diplom oder Staatsexamen (Jura) bzw. Bachelor- oder Masterabschluss) erwerben möchten, werden als Degree Students bezeichnet.
Reisekosten (insbesondere Aufwendungen für die Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung), die anlässlich der Teilnahme am Eignungsfestellungsverfahren entstehen, können nicht übernommen werden.
- BewerbungsschlussEinklappen
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Anträge auf Zulassung zum Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie inkl. hochzuladender Unterlagen müssen bis zum 15. Juli 2026 in CAMPUSOnline (rein digital) eingegangen sein.
- Zulassung- und EinschreibungsvoraussetzungenEinklappen
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Beim Bachelor-Studiengang Gesundheitsökonomie handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Als Voraussetzungen gelten
- Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine oder fachgebundene HZB. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Studienberatung.
- Praktikum im Pflegebereich von sechs Wochen: Die Vorlage eines Nachweises über ein Praktikum von mindestens sechs Wochen gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 der Prüfungs- und Studienordnung möglichst im patientennahen Bereich des Gesundheitswesens ist bei der Immatrikulationen vorzulegen, spätestens jedoch zu Beginn des dritten Semesters. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den FAQs am Ende dieser Seite.
- Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine oder fachgebundene HZB. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Studienberatung.
- Einzureichende UnterlagenEinklappen
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Folgende Unterlagen sind bis zum 15. Juli. 2026 über CAMPUSOnline (rein digital) einzureichen:
- Zulassungsantrag: ausgefüllt und unterschrieben.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung: Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
- Tabellarischer Lebenslauf: gerne mit Lichtbild.
- Biografischer Fragebogen: ausgefüllt (nicht identisch mit dem tabellarischen Lebenslauf!). Hier finden Sie den Fragebogen. Dieser Fragebogen soll den Prüfern helfen, sich auf das Gespräch mit Ihnen vorzubereiten und kann Sie dabei unterstützen, das Auswahlgespräch mit zu gestalten. Die Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Ggf. Nachweis über eine einschlägige Berufsausbildung oder andere berufspraktische Tätigkeiten
- Ggf. Nachweis über ein gelenktes Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheitswesens von mindestens sechs Wochen. Dieser Nachweis ist bei der Immatrikulation, spätestens jedoch zu Beginn des dritten Semesters bei der Studiengangmoderation (Lehrstuhl BWL V) vorzulegen.
- Ggf. Kopien bisheriger Studienleistungen
- Ggf. ausgefüllter Zulassungsantrag des International Office
Bitte sehen Sie davon ab, per E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob Ihre Unterlagen angekommen sind. Hierfür empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Sie können sich tagesaktuell über den Stand Ihrer Bewerbung in CAMPUSOnline informieren.
- Zulassungsantrag: ausgefüllt und unterschrieben.
FAQ zur Bewerbung
- Bis wann muss die Einschreibung erfolgen?Einklappen
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Im Zulassungsbescheid wird eine Frist für die Einschreibung genannt.
Eine bereits erhaltende Zulassung gilt auch für die Einschreibung in späteren Wintersemestern.
- Ist ein Studium mit (fachgebundener) Fachhochschulreife (in Verbindung mit einem Hochschulstudium) möglich?Einklappen
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Mit der Fachhochschulreife allein kann kein Studium an der Universität aufgenommen werden. Nähere Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter http://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/.
Eine Fachhochschulreife in Verbindung mit einem Hochschulstudium kann den Zugang zum Studium eröffnen. Alle Details müssten mit der Studierendenkanzlei geklärt werden.
Ein Studium ist mit der fachgebundenen Hochschulreife der FOS und BOS (Berufsoberschule) in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Soziales möglich. Nähere Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter http://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/
- Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben. Wie muss ich mich bewerben?Einklappen
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Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über das International Office der Universität Bayreuth.
- Kann eine einschlägige Berufsausbildung als Pflegepraktikum anerkannt werden?Einklappen
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Allgemein gilt, dass unter einer einschlägigen Berufsausbildung diejenigen Berufsbilder berücksichtigt werden können, die der Zielorientierung des Praktikums im patientennahen Bereich unmittelbar entsprechen. Sobald eine derartige Berufsausbildung nachgewiesen bei einer Bewerberin oder einem Bewerber vorliegt, ist diese als Praktikum im patientennahen Bereich anzuerkennen.
Zur Verdeutlichung der Berufsbilder können folgende Kategorien gebildet werden:
Berufe im Gesundheitswesen mit einer unmittelbar medizinisch/pflegerischen Orientierung
- Ausbildung (Examen) in der Krankenpflege
- Ausbildung zum(zur) Arzthelfer(in)
- Ausbildung im Bereich der Physiotherapie
- Ausbildung im Bereich der Logopädie
- Ausbildung im orthopädischen Schuhandwerk/Sanitätsfachhandel
- Welche Tätigkeiten gelten als andere berufspraktische Tätigkeiten und können als Praktikum anerkannt werden?Einklappen
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Andere berufspraktische Tätigkeiten können sowohl Aktivitäten im Gesundheitswesen, im Bereich des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder anderer in Deutschland anerkannter, Freiwilligen Dienste als auch Praktika in entsprechenden Feldern des Gesundheitswesens erfassen.
Zur Verdeutlichung der berufspraktischen Tätigkeiten können beispielsweise unterschieden werden:
1. Tätigkeiten, die im Charakter einem "Pflegepraktikum" entsprechen:
- Bundesfreiwilligendienst in anerkannten Einrichtungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege
- Freiwilliger Wehrdienst als Sanitätssoldatin oder Sanitätssoldat
- Andere, in Deutschland anerkannte, Freiwilligen Dienste im patientennahen Bereich
- Grundständiges Pflegepraktikum von mind. 6 Wochen Dauer
2. Tätigkeiten, die im Charakter einem "Verwaltungspraktikum" entsprechen:
- Praktikum bei einer (Sozial-)Versicherung von mind. 10 Wochen Dauer mit Tätigkeitsfeld "Krankenversicherung
- Praktikum im Management eines Leistungserbringers bzw. eines pharmazeutischen Unternehmens/Medizinprodukteindustrie von mind. 10 Wochen Dauer
- Praktikum im Management/Verwaltung eines Verbandes, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Organisation im Gesundheitswesen von mind. 10 Wochen Dauer
- Was wird als Pflegepraktikum anerkannt und wie erfolgt die Anerkennung?Einklappen
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Sinn und Zweck des 6-wöchigen Pflegepraktikums ist es, dass zukünftige Gesundheitsökonomen einen Einblick in die Arbeit und die Abläufe im Pflegebereich erhalten.
- Dementsprechend ideal ist ein Praktikum im Pflegedienst eines Krankenhauses oder ggf. auch eines Pflegedienstleisters. Ausbildungen zur Pflegekraft und zum Sanitäter werden auch vollständig anerkannt. Ein FSJ/Bundesfreiwilligendienst kann ersatzweise vollständig anerkannt werden.
- Geeignete Praktikumsorte sind daneben Reha-Einrichtungen und Einrichtungen der Behindertenbetreuung. Praktika in (bspw. Arzt- oder Physiotherapie-) Praxen werden zu max. 4 Wochen anerkannt. Gleiches gilt für die entsprechenden Ausbildungen als MFA und Physiotherapeut. Ausbildungen in technischen Berufen (z. B. Orthopädietechniker) können ohne zusätzlichen Nachweis intensiven Patientenkontakts nicht als Pflegepraktikum anerkannt werden.
- Das Praktikum kann in maximal zwei Teilpraktika erbracht werden.
- Unabhängig vom Praktikumsort gilt grundsätzlich, dass das Pflegepraktikum bei nahen Verwandten nur mit 4 Wochen anerkannt wird.
Den Nachweis über das erbrachte Pflegepraktikum müssen Sie, sofern Sie Ihrer Bewerbung die entsprechenden Unterlagen nicht bereits beigefügt haben, bis zum Semesterstart an die Studiengangmoderation (Lehrstuhl BWL V) übermitteln. Hierbei handelt es sich noch nicht um den Praktikumsbericht, sondern ausschließlich um eine formale Bescheinigung Ihres Arbeitgebers bzw. Dienstherrn über die Ableistung des Praktikums.
Universität Bayreuth Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre V
D-95440 BayreuthBetreff: Praktikumsnachweis BA
E-Mail: bwl5@uni-bayreuth.deFür den Praktikumsbericht ist eine Berichtsseite pro Prakitkumswoche anzufertigen. Hierin beschreiben Sie vorrangig Ihre Tätigkeiten während des Praktikums. Daneben sind die Vorstellung des Arbeitgebers, mögliche Herausforderungen sowie Ihre Gedanken und Reflexionen Teil des Berichts. Weitere Formalia entnehmen Sie bitte den Seiten des Prakikantenservice. Für Praktikumssubstitute (BFD, FSJ, medizinische Ausbildung o. Ä.) ist kein Bericht anzufertigen.
Die endgültige Anerkennung des Praktikums erfolgt nach Abgabe und Prüfung des Berichts durch den Praktikantenservice.
Darüber hinaus finden Sie hier einen Artikel aus dem Magazin "abi" zum Pflegepraktikum für den Studiengang Gesundheitsökonomie in Bayreuth.