Bewerbung
Auf die Studienplätze, fertig, los! Jetzt sind Sie dran. Wenn Sie sich für den Studiengang Gesundheitsökonomie einschreiben wollen, müssen Sie erfolgreich an einem Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Außerdem müssen Sie ein 6-wöchiges Praktikum im patientennahen Bereich spätestens bis zur Einschreibung absolvieren. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dinge Sie bei der Bewerbung beachten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
- StudienbeginnEinklappen
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Das Bachelorstudium kann jährlich zum Wintersemester begonnen werden.
Das Bewerberportal wird ab 15.04.2024 freigeschaltet. Bis zum 15.07.2024 sind Bewerbungen (rein digital) möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
- BewerbungsverfahrenEinklappen
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Die Bewerbung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie müssen Sie online über unser System CAMPUSOnline vornehmen.
Hier finden Sie alle Infos zur Anmeldung und können diese auch gleich durchführen
Internationale Studierende, die an der Universität Bayreuth einen grundständigen Studienabschluss (Lehramt, Diplom oder Staatsexamen (Jura) bzw. Bachelor- oder Masterabschluss) erwerben möchten, werden als Degree Students bezeichnet.
Reisekosten (insbesondere Aufwendungen für die Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung), die anlässlich der Teilnahme am Eignungsfestellungsverfahren entstehen, können nicht übernommen werden.
- BewerbungsschlussEinklappen
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Anträge auf Zulassung zum Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie inkl. hochzuladender Unterlagen müssen bis zum 15. Juli 2024 in CAMPUSOnline (rein digital) eingegangen sein.
- Zulassung- und EinschreibungsvoraussetzungenEinklappen
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Beim Bachelor-Studiengang Gesundheitsökonomie handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, für den nach Bewerbungsschluss ein so genanntes Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt wird.
- Hochschulzugangsberechtigung: Allgemeine oder fachgebundene HZB. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Studienberatung.
- Eignungsfeststellungsverfahren jährlich ca. Mitte/Ende August: Erfolgreiches Durchlaufen des Verfahrens, d.h. ausreichende Ergebnisse insgesamt bzgl.
Hochschulzugangsberechtigung: geht mit 3-fachem Gewicht in die Wertung ein.
Eignungsgespräch: prüft die studiengangsspezifische Eignung und wird 2-fach gewichtet. Dauer: ca. ½ Stunde.
Ggf. Nachweis über Berufsausbildung oder berufspraktische Tätigkeiten: im Gesamtergebnis 1-fach gewichtet.
Wichtig: Für das Eignungsgespräch ist eine individuelle Terminvereinbarung notwendig. Wir schreiben Sie hierfür über das Bewerberportal CAMPUSOnline an. Prüfen Sie Ihre E-Mails daher regelmäßig! In den FAQs am Ende dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen zum Verfahren. Außerdem finden Sie die dazugehörige Satzung mit allen Details unter "Dokumente".
- Praktikum im Pflegebereich von sechs Wochen: Vorlage des Nachweises bis zur Einschreibung über ein Praktikum im Pflegebereich über die Dauer von mindestens sechs Wochen gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 der Prüfungs- und Studienordnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in den FAQs am Ende dieser Seite.
- Einzureichende UnterlagenEinklappen
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Folgende Unterlagen sind bis zum 15. Juli. 2024 über CAMPUSOnline (rein digital) einzureichen:
- Zulassungsantrag: ausgefüllt und unterschrieben.
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung: Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
- Tabellarischer Lebenslauf: gerne mit Lichtbild.
- Biografischer Fragebogen: ausgefüllt (nicht identisch mit dem tabellarischen Lebenslauf!). Hier finden Sie den Fragebogen. Dieser Fragebogen soll den Prüfern helfen, sich auf das Gespräch mit Ihnen vorzubereiten und kann Sie dabei unterstützen, das Auswahlgespräch mit zu gestalten. Die Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Ggf. Nachweis über eine einschlägige Berufsausbildung oder andere berufspraktische Tätigkeiten
- Ggf. Nachweis über ein gelenktes Praktikum in einer Einrichtung des Gesundheitswesens von mindestens sechs Wochen. Dieser vom Lehrstuhl BWL V zu bestätigende Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation vorzulegen.
- Ggf. Kopien bisheriger Studienleistungen
- Ggf. ausgefüllter Zulassungsantrag des International Office
Bitte sehen Sie davon ab, per E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob Ihre Unterlagen angekommen sind. Hierfür empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Sie können sich tagesaktuell über den Stand Ihrer Bewerbung in CAMPUSOnline informieren.
- Zulassungsantrag: ausgefüllt und unterschrieben.
FAQ zur Bewerbung
- Was kann ich mir unter dem Eignungsfeststellungsverfahren vorstellen?Einklappen
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Das Eignungsfeststellungsverfahren umfasst ein Gespräch mit einem Professor und Beisitzer aus dem Fachbereich Gesundheitsökonomie von etwa 30 Minuten, in dem die persönliche und fachliche Eignung ermittelt wird. Das Gespräch ist nicht öffentlich und kann als Einzel- oder als Gruppengespräch (mit maximal drei Teilnehmern) geführt werden. In dem Gespräch wird die Bewerberin oder der Bewerber zu nationalen und internationalen gesundheitspolitischen Sachverhalten (z. B. demographische Krise, Finanzierungsfragen in Sektoren des Gesundheitswesens, aktuelle gesundheitspolitische Herausforderungen, Wachstum und Globalisierung, medizin-ethische Standpunkte) befragt.
Ziel ist es zu ermitteln, ob die Kandidatin oder der Kandidat über Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsmechanismen des deutschen Gesundheitswesens verfügt, komplexe gesundheitswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen und flexibel mit unterschiedlichen Denkmustern nachvollziehen kann, sowie über die im Studiengang Gesundheitsökonomie erforderliche studiengangspezifische, auf das Spannungsfeld zwischen allgemeiner Ressourcenallokation und Individualschicksal abstellende Reflexions- und Argumentationsfähigkeit und Vernetzungskompetenz der methodisch grundunterschiedlichen Fächerkulturen verfügt.
Zusammen mit der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bildet das Gespräch die Grundlage für die Ermittlung der Eignung für die Zulassung zum Studiengang und geht in folgender Gewichtung (jeweils nach Transformation in die Punkteskala) in das Verfahren ein:
- Dreifach: Note der HZB
- Zweifach: Gespräch
- Einfach: Berufspraktische Erfahrung
In den drei Teilen des Eignungsfeststellungsverfahrens sind jeweils maximal 15 Punkte zu erreichen. Die maximale Gesamtpunktzahl beträgt unter Berücksichtigung der Gewichtung demnach 90 Punkte. Für die Zulassung ist eine Mindestpunktzahl von 50 erforderlich.
Weitere Informationen zum Verfahren sind der Satzung über die Eignungsfeststellung zu entnehmen. Sie finden die Satzung unter "Dokumente".
- Warum gibt es ein Eignungsfeststellungsverfahren?Einklappen
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In dem Verfahren zur Feststellung der Eignung soll die Bewerberin oder der Bewerber nachweisen, dass sie oder er die Eignung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie hat. Für den Studiengang sind Studierende geeignet, die qualifizierte interdisziplinäre Kompetenzen mitbringen, die aus den methodisch grundunterschiedlichen Fächerkulturen Wirtschaftswissenschaften und Medizin zu kombinieren sind und damit die besonderen Fähigkeiten und Voraussetzungen mitbringen, auf Führungsaufgaben im komplexen, interdisziplinären Spannungsfeld zwischen medizinischen und ökonomischen Zielen vorbereitet werden zu können. Die Gesundheitswirtschaft gehört zu den anspruchsvollsten Berufsfeldern in Bezug auf Zielkonflikte zwischen menschlichen Einzelschicksalen und gesamtgesellschaftlicher Ressourcenknappheit.
Erfolgreich studieren in diesem speziellen Umfeld kann nur, wer neben ausgezeichneter branchenbezogener Fachkenntnis in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Medizin, Gesundheits- und Rechtswissenschaften über die speziellen systemisch-gestalterischen Führungseigenschaften und die Empathie verfügt, um mit hochspezialisierten Berufsgruppen wie Medizinern, Pflegekräften und Ökonomen strategische Weichenstellungen im integrativkonzeptuellen Diskurs zu erarbeiten.
Um diesem speziellen Anforderungsprofil, das eine signifikante Bedeutung für den Studienerfolg besitzt, entsprechen zu können, sind spezielle studiengangspezifische qualitative Eignungsvoraussetzungen zu erfüllen, die über die allgemeine Hochschulreife hinausgeben. Einschlägige Berufsausbildungen, Erfahrungswissen oder andere einschlägige berufspraktische Tätigkeiten erhöhen die Eignung für den Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie.
- Nach welchen Kriterien wird das mündliche Gespräch bewertet?Einklappen
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Kriterium 1: Kenntnisse über die Gesundheitswirtschaft, ihrer Spannungsfelder und Zielkonflikte (50 %)
Subkriterium 1.1: Grundkenntnisse über den Aufbau und die Funktionsmechanismen von nationalen und internationalen Gesundheitssystemen (25 %)- Nennung von unterschiedlichen Akteuren
- Erläuterung der Zusammenhänge zwischen den Akteuren
- Abschätzung von Größenordnungen (z. B. Anzahl von Akteuren, Budgets, u. a.)
Subkriterium 1.2: Kenntnisse über gesundheitswirtschaftliche Zusammenhänge im Spannungsfeld zwischen medizinischen und ökonomischen Zielen (25 %)
- stringente Argumentation zu vorgegebenen Entscheidungssituationen
- Erfolgreiches Agieren in fachspezifischen Fallstudien/Rollenspielen
Kriterium 2: Interdisziplinäre Vernetzungskompetenz (50 %)
Triangulation und Perspektivenwechsel: Identifikation und kritische Würdigung unterschiedlicher Standpunkte (z. B. Arztperspektive, Krankenkassen, Politik, Verbände, Industrie, Selbstverwaltungsparteien) unter der Berücksichtigung der notwendigen argumentatorischen Vernetzung und der erforderlichen Diskurskompetenz.
- Wer wird zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen?Einklappen
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Über die Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren entscheidet der Ausschuss des Eignungsfeststellungsverfahrens. Die Zulassung zum Verfahren setzt voraus, dass die für die Bewerbung genannten Unterlagen form- und fristgerecht sowie vollständig vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt keine Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren.
- Wann erhalte ich die Einladung zum Eignungsfeststellungsverfahren?Einklappen
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Der Termin für das Eignungsgespräch kann individuell mit den Bewerberinnen und Bewerbern abgestimmt werden und findet in der Regel Anfang bis Mitte August statt. Dieser wird in der Regel vor Ort in Bayreuth absolviert, kann aber auch auf Wunsch online stattfinden.
- Was mache ich, falls ich am Eignungsfeststellungsverfahren terminlich bedingt nicht teilnehmen kann?Einklappen
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Falls Sie zum Eignungsgespräch eingeladen wurden, diese Gelegenheit aber nicht mehr wahrnehmen möchten, bitten wir um eine kurze Benachrichtigung, dass Sie nicht kommen werden. Wer ohne Benachrichtigung zu dem festgesetzten Termin nicht erscheint, gilt als abgelehnt.
Ist die Bewerberin oder der Bewerber aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen an der Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren verhindert, so wird auf begründeten Antrag ein Nachtermin bis spätestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn anberaumt. Wir informieren Sie rechtzeitig über den exakten Alternativtermin und das weitere Vorgehen.
- Wie lange dauert es, bis ich nach dem Verfahren einen Bescheid erhalte?Einklappen
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Über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Ausschuss für die Durchführung der Eignungsfeststellung innerhalb einer Woche nach dem Prüfungsgespräch. Wir bemühen uns, die Bescheide zeitnah über CAMPUSonline zu verschicken. Dies sollte nicht länger als etwa 2 Wochen dauern.
- Bis wann muss die Einschreibung erfolgen?Einklappen
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Im Zulassungsbescheid wird eine Frist für die Einschreibung genannt.
Eine bereits erhaltende Zulassung gilt auch für die Einschreibung in späteren Wintersemestern.
- Ist ein Studium mit (fachgebundener) Fachhochschulreife (in Verbindung mit einem Hochschulstudium) möglich?Einklappen
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Mit der Fachhochschulreife allein kann kein Studium an der Universität aufgenommen werden. Nähere Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter http://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/.
Eine Fachhochschulreife in Verbindung mit einem Hochschulstudium kann den Zugang zum Studium eröffnen. Alle Details müssten mit der Studierendenkanzlei geklärt werden.
Ein Studium mit fachgebundener Fachhochschulreife der FOS und BOS (Berufsoberschule) in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Soziales ist möglich. Nähere Informationen zum Hochschulzugang finden Sie unter http://www.studieren-in-bayern.de/zugang-termine/hochschulzugang/
- Ich habe meine Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands erworben. Wie muss ich mich bewerben?Einklappen
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Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über das International Office der Universität Bayreuth.
- Besteht die Möglichkeit der Verbesserung meiner Hochschulzugangsberechtigung?Einklappen
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Ja, die Note der Hochschulzugangsberechtigung wird mit den Ergebnissen des Eignungsfeststellungsverfahrens verrechnet. Eine berufspraktische Tätigkeit und ein positives Eignungsgespräch können eine nicht so gute Leistung im Abitur verbessern.
- Wie erfolgt die Punktevergabe für Noten der Hochschulzugangsberechtigung und für Leistungen aus dem Gespräch?Einklappen
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Tabelle für die Umrechnung der Abiturnote
Abiturnote Punkte 1,0 - 1,1 15 1,2 - 1,3 14 1,4 - 1,5 13 1,6 - 1,8 12 1,9 - 2,2 11 2,3 - 2,5 10 2,6 - 2,8 9 2,9 - 3,2 8 3,3 - 3,5 7 3,6 - 3,8 6 3,9 - 4,0 5 Tabelle für die Punktevergabe hinsichtlich der Leistungen aus dem Gespräch
Punktzahl Bewertung Leistungsspiegel 15 -13 sehr gut eine hervorragende Leistung 12 - 10 gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt 9 - 7
befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht 6 - 4 ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt 3 - 0 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt - Welche Tätigkeiten gelten als einschlägige Berufsausbildung?Einklappen
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Allgemein gilt, dass unter einer einschlägigen Berufsausbildung diejenigen Berufsbilder berücksichtigt werden können, die der Zielorientierung des Bachelorstudiengangs Gesundheitsökonomie unmittelbar entsprechen. Sobald eine derartige Berufsausbildung nachgewiesen bei einer Bewerberin oder einem Bewerber vorliegt, ist diese mit einer Spanne von 7 bis 15 Punkten zu bewerten. Innerhalb der Spannbreite von 7 bis 15 Punkte kann der Ausschuss für die Eignungsprüfung die Dauer der Berufsausbildung, den Erfolg der Berufsausbildung, die abgeleisteten Berufsjahre u. ä. berücksichtigen.
Zur Verdeutlichung der Berufsbilder können folgende Kategorien gebildet werden:
1. Berufe im Gesundheitswesen mit einer unmittelbar ökonomischen Berufsorientierung
- Sozialversicherungsfachangestellter (mind. 10 Punkte)
- Kaufmann im Gesundheitswesen (mind. 10 Punkte)
2. Berufe im Gesundheitswesen mit einer unmittelbar medizinisch/pflegerischen Orientierung
- Ausbildung (Examen) in der Krankenpflege (mind. 10 Punkte)
- Ausbildung zum(zur) Arzthelfer(in) (mind. 10 Punkte)
- Ausbildung im Bereich der Physiotherapie (mind. 10 Punkte)
- Ausbildung im Bereich der Logopädie (mind. 10 Punkte)
- Ausbildung im orthopädischen Schuhandwerk/Sanitätsfachhandel (mind. 10 Punkte)
3. Berufe im Grenzbereich zum Gesundheitswesen
- Versicherungskaufmann (mind. 7 Punkte)
- Hauswirtschafter(in) (mind. 7 Punkte)
- Welche Tätigkeiten gelten als andere berufspraktische Tätigkeiten und können als solches anerkannt werden?Einklappen
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Andere berufspraktische Tätigkeiten können sowohl Aktivitäten im Gesundheitswesen, im Bereich des freiwilligen Wehrdienstes, des Bundesfreiwilligendienstes oder anderer in Deutschland anerkannter, Freiwilligen Dienste als auch Praktika in entsprechenden Feldern des Gesundheitswesens erfassen. Innerhalb der Spannbreite von 7 bis 15 Punkte kann der Ausschuss für die Eignungsprüfung die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit, die Solidität der Tätigkeit u. ä. berücksichtigen.
Zur Verdeutlichung der berufspraktischen Tätigkeiten können unterschieden werden:
1. Tätigkeiten, die im Charakter einem "Pflegepraktikum" entsprechen:
- Bundesfreiwilligensidenst in anerkannten Einrichtungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege (mind. 10 Punkte)
- Freiwilliger Wehrdienst als Sanitätssoldatin oder Sanitätssoldat (mind. 10 Punkte)
- Andere, in Deutschland anerkannte, Freiwilligen Dienste (mind. 10 Punkte)
- Grundständiges Pflegepraktikum von mind. 8 Wochen (mind. 10 Punkte, wenn bereits vollständig erbracht; 7 bis 10 Punkte, wenn teilweise erbracht)
2. Tätigkeiten, die im Charakter einem "Verwaltungspraktikum" entsprechen:
- Praktikum bei einer (Sozial-)Versicherung von mind. 8 Wochen Dauer mit Tätigkeitsfeld "Krankenversicherung
- Praktikum im Management eines Leistungserbringers bzw. eines pharmazeutischen Unternehmens/Medizinprodukteindustrie von mind. 8 Wochen Dauer (mind. 10 Punkte)
- Praktikum im Managementt/Verwaltung eines Verbandes, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Organisation im Gesundheitswesen (mind. 10 Punkte)
3. Tätigkeiten, die teilweise einem "Verwaltungspraktikum" entsprechen:
- Praktikum bei einer (Sozial-)Versicherung von mind. 8 Wochen Dauer außerhalb des Tätigkeitsfeldes "Krankenversicherung" (mind. 7 Punkte)
- Praktikum im Feld der Gesundheitspolitik (Abgeordnetenbüro, Ausschuss Gesundheitspolitik u. ä.) (mind. 7 Punkte)
- Bundesfreiwilligensidenst in anerkannten Einrichtungen im Bereich der Kranken- und Altenpflege (mind. 10 Punkte)
- Was wird als Pflegepraktikum anerkannt und wie erfolgt die Anerkennung?Einklappen
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Sinn und Zweck des 6-wöchigen Pflegepraktikums ist es, dass zukünftige Gesundheitsökonomen einen Einblick in die Arbeit und die Abläufe im Pflegebereich erhalten.
- Dementsprechend ideal ist ein Praktikum im Pflegedienst eines Krankenhauses oder ggf. auch eines Pflegedienstleisters. Ausbildungen zur Pflegekraft und zum Sanitäter werden auch vollständig anerkannt. Ein FSJ/Bundesfreiwilligendienst kann ersatzweise vollständig anerkannt werden.
- Geeignete Praktikumsorte sind daneben Reha-Einrichtungen und Einrichtungen der Behindertenbetreuung. Praktika in (bspw. Arzt- oder Physiotherapie-) Praxen werden zu max. 4 Wochen anerkannt. Gleiches gilt für die entsprechenden Ausbildungen als MFA und Physiotherapeut. Ausbildungen in technischen Berufen (z. B. Orthopädietechniker) können ohne zusätzlichen Nachweis intensiven Patientenkontakts nicht als Pflegepraktikum anerkannt werden.
- Das Praktikum kann in maximal zwei Teilpraktika erbracht werden.
- Unabhängig vom Praktikumsort gilt grundsätzlich, dass das Pflegepraktikum bei nahen Verwandten nur mit 4 Wochen anerkannt wird.
Sofern Sie Ihrer Bewerbung für das Pflegepraktikum relevante Unterlagen beigefügt haben, d. h. einen Nachweis des Dienstherrn über die Ableistung bzw. gerne auch erst über die geplante Ableistung des Praktikums, werden diese von uns bearbeitet.
Sie erhalten dann eine Bestätigung, die Sie zum Zweck der Immatrikulation in der Studierendenkanzlei einreichen müssen. Die endgültige Anerkennung erfolgt nach Abgabe des Berichts durch den Praktikantenservice.
Für den Praktikumsbericht ist eine Berichtsseite pro Prakitkumswoche anzufertigen. Hierin beschreiben Sie vorrangig Ihre Tätigkeiten während des Praktikums. Daneben sind die Vorstellung des Arbeitgebers, mögliche Herausforderungen sowie Ihre Gedanken und Reflexionen Teil des Berichts. Weitere Formalia entnehmen Sie bitte den Seiten des Prakikantenservice. Für Praktikumssubstitute (BFD, FSJ, medizinische Ausbildung o. Ä.) ist kein Bericht anzufertigen.
Sollten Sie bei Ihrer Bewerbung keinen Nachweis über das Praktikum beigefügt haben, so reichen Sie diesen bitte zeitnah an den Lehrstuhl BWL V nach:
Universität Bayreuth Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre V Betreff: Praktikumsnachweis BA GÖ D-95440 Bayreuth
E-Mail: bwl5@uni-bayreuth.de
Darüber hinaus finden Sie hier einen Artikel aus dem Magazin "abi" zum Pflegepraktikum für den Studiengang Gesundheitsökonomie in Bayreuth.
- Kann ich das Pflegepraktikum auch nach der Bewerbung/Zulassung erbringen?Einklappen
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Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Pflegepraktikum oder ein Substitut erbracht haben, können Sie Unterlagen an BWL5@uni-bayreuth.de nachreichen. Haben Sie das Praktikum noch nicht absolviert, so senden Sie bitte einen Nachweis des Arbeitgebers über ein zukünftiges Praktikum. Aus diesem muss neben dem Tätigkeitsfeld hervorgehen, dass Sie die erforderlichen 6 Wochen Praktikum bis spätestens zur Immatrikulation Mitte Oktober erbracht haben.
- Kann ich mich noch einmal bewerben, wenn ich im Vorjahr abgelehnt worden bin?Einklappen
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Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Eignungsfeststellungsverfahren zugelassen wurden oder als abgelehnt gelten oder das Eignungsfeststellungsverfahren nicht bestanden haben, können an dem Verfahren zum Termin des folgenden Jahres erneut teilnehmen. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.