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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studienportal Gesundheitsökonomie

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Bewerbung GÖ-Master

Sie möchten an der Universität Bayreuth Gesundheitsökonomie studieren? Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Dinge Sie bei der Bewerbung beachten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Hier finden Sie alle Infos der Studierendenkanzlei und können die Bewerbung auch gleich durchführen.

StudienbeginnEinklappen

Das Studium kann zum Winter- und Sommersemester begonnen werden.

BewerbungszeitraumEinklappen

Der Bewerbungszeitraum liegt für das Sommersemester 2023 in der Zeit vom 01.11.2022 bis 15.01.2023

BewerbungsschlussEinklappen

Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang Gesundheitsökonomie inkl. beizufügender Unterlagen müssen bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) bei der Studierendenkanzlei der Universität eingegangen sein.

Zulassungs- und EinschreibevoraussetzungenEinklappen

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang sind:

1. ein Hochschulabschluss (oder abgeschlossenes Studium) mit mindestens der Prüfungsnote "gut" (2,5) im Bachelorstudiengang Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth oder ein damit vergleichbarer Abschluss und

2. soweit ein Abschluss nach Nr. 1 die erforderliche Durchschnittsnote nicht aufweist, ist weitere Zugangsvoraussetzung die Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung in einem Verfahren gemäß Anhang 2 der Prüfungs- und Studienordnung.

BewerbungsverfahrenEinklappen

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Gesundheitsökonomie müssen Sie online über unser System CAMPUSOnline vornehmen.

Hier finden Sie alle Infos zur Anmeldung und können diese auch gleich durchführen

Hier finden Sie alle Infos für Studieninteressierte aus dem Ausland sowie Bildungsausländer (Degree Students)

Internationale Studierende, die an der Universität Bayreuth einen grundständigen Studienabschluss (Lehramt, Diplom oder Staatsexamen (Jura) bzw. Bachelor- oder Masterabschluss) erwerben möchten, werden als Degree Students bezeichnet.

Reisekosten (insbesondere Aufwendungen für die Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung), die anlässlich der Teilnahme am Eignungsfestellungsverfahren entstehen, können nicht übernommen werden.

Einzureichende UnterlagenEinklappen

Folgende Unterlagen sind zur Bewerbung rein digital über CAMPUSonline bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) bzw. 15. Januar (für das Sommersemester) einzureichen:

  • Bewerbungsformular: ausgefüllt und unterschrieben. 
  • Tabellarischer Lebenslauf: gerne mit Lichtbild.
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis des Abschlusses bzw. der Studienleistungen in Form von

Bachelorzeugnis oder falls dieses noch nicht vorliegt

Einzelnotennachweis inklusive aktueller Durchschnittsnote im Umfang von mind. 150 ECTS zuzüglich formloser Aufstellung der noch fehlenden Module und Leistungspunkte – bitte beachten Sie auch die ergänzenden Hinweise in den untenstehenden FAQs.

  • Ggf. Nachweis besonderer Qualifikationen (z. B. Berufsausbildungen, Auszeichnungen, Praktika, Stipendien etc.)

  • Ggf. Nachweis, dass Sie mit dem absolvierten Studienabschluss zu den besten 10% Ihres Jahrgangs der Hochschule gehören.

  • Ggf. ausgefüllter Zulassungsantrag des International Office.

Bitte sehen Sie davon ab, per E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob Ihre Unterlagen angekommen sind. Sie können sich tagesaktuell über den Stand Ihrer Bewerbung in CAMPUSOnline informieren. 

Termine vergangener EignungsfeststellungsverfahrenEinklappen

Zum WS 15/16Zum WS 14/15
Zulassung direkt17.07.201521.-25.07.2014
Zulassung nach Verfahren18.08.201511.-15.08.2014
Einladung zum Eignungsgespräch19.08.201511.-15.08.2014
Eignungsgespräch
10.-17.09.201528.08.-09.09.2014
Zulassung nach Eignungsgespräch
17.09.201512.-17.09.2014
Ablehnender Bescheid
Ab 17.09.2015Ab 17.09.2014

Hinweis zu ablehnenden Bescheiden:

Ablehnende Bescheide können erst nach einer internen Stichprobenprüfung durch die Hochschulleitung versendet werden. Sie erhalten aber in der Regel eine Vorabinformation über den zu erwartenden Ausgang per Email, damit Sie sich rechtzeitig um Alternativen bemühen können. Zeitlich können Sie sich dahingehend an den o.g. Zulassungsterminen orientieren.


FAQ zur Bewerbung

Wann kann ich mich bewerben?Einklappen

Für das Wintersemester bis zum 15. Juli beziehungsweise für das Sommersemester bis zum 15. Januar eines Jahres. Die Zeitpunkte der Freischaltung des Online-Bewerberportals erfahren Sie im Bereich "Bewerbung".

Muss ich eine bestimmte Note im Bachelor erreichen, um zugelassen zu werden?Einklappen

Ja. Voraussetzung für den Zugang zu diesem Masterstudiengang ist ein mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossenes Bachelorstudium GÖ der Universität Bayreuth oder hinreichend gleichwertiges Bachelor-Studium aus dem In- oder Ausland.

Was gilt für Absolventen, die nicht den Bachelor in Bayreuth gemacht haben?Einklappen

Bei Absolventen, die nicht den Bachelor in Bayreuth absolviert haben, sollte die Vergleichbarkeit des Studienganges mit dem Studiengang Gesundheitsökonomie unserer Universität sowohl in Art als auch in Umfang der erbrachten Studienleistungen und Studieninhalte vorliegen.

Die Inhalte sollten die drei Säulen des Bachelorstudienganges Gesundheitsökonomie grob wiederspiegeln. Alle Bereiche sollten durch mehr als lediglich einführende Veranstaltungen (Lecture Course BWL, Einführung in die VWL oder Medizin) vertreten sein:
 

  • Betriebswirtschaftslehre: neben Marketing und Personalwirtschaft auch Produktion/Logistik, Finanzwirtschaft und Controlling, grundlegende Kenntnisse in Organisation und Controlling von Unternehmen im Gesundheitswesen sind darüber hinaus ebenfalls notwendig.
     
  • Volkwirtschaftslehre: sollte sowohl aus mikroökonomischer als auch aus makroökonomischer Perspektive behandelt worden sein. Weiterhin enthält der Bachelorstudiengang Veranstaltungen zur Struktur des Gesundheitswesens, theoretische Grundlagen der Gesundheitsökonomie und Fragen der gesundheitsökonomischen Evaluation, die im Master als bekannt vorausgesetzt werden.
     
  • Medizinmanagement/Gesundheitswissenschaften: nach einführenden Veranstaltungen im Bereich Medizin werden auch Themen aus dem Bereich Public Health und E-Health besprochen.

Darüber hinaus werden selbstverständlich solide Kenntnisse in Mathematik, Statistik sowie juristischen Grundlagen vorausgesetzt.

Es ist möglich, dass eine Verpflichtung zur Nachholung einzelner fehlender Lehrinhalte durch die Erbringung von Auflagenfächern (zusätzlich zum Masterstudium) erforderlich wird. Um aber den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges nicht zu gefährden, beschränkt sich die Zahl der Auflagenfächer auf maximal 4 Veranstaltungen des Bachelorstudienganges Gesundheitsökonomie.

Unter der Rubrik "Bachelor Gesundheitsökonomie" können Sie sich ein Bild vom Aufbau des hiesigen Bachelorstudienganges machen. Ein rein medizinischer Abschluss berechtigt nicht zur Aufnahme des Masters Gesundheitsökonomie, hier gibt es entsprechende MBA-Programme.

Ggf. wird im Rahmen des Eignungsverfahrens ein 30-minütiges Eignungsgespräch erforderlich, welches von einem der am Studiengang beteiligten Professoren/innen geführt wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung. Anhang 2 erläutert ausführlich das Eignungsverfahren.

Was soll ich tun, wenn mein Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt?Einklappen

Dann ist eine Bestätigung mit Einzelnoten und der aktuellen Durchschnittsnote über alle bis zum Bewerbungstermin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen sowie eine formlose Aufstellung noch fehlender Teilleistungen vorzulegen. Bereits erbrachte Leistungen müssen zum Bewerbungstermin Teilprüfungen im Gesamtumfang von mindestens 150 ECTS-Punkten umfassen und in ihrem Durchschnitt mindestens der Note „2,5“ entsprechen.

Das Bachelorzeugnis mit der Gesamtnote „2,5“ oder besser ist bis zum Ende des zweiten Semesters nachzureichen (siehe § 2 Abs. 6 der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Gesundheitsökonomie).

Ich habe in meinem Bachelorstudiengang bisher weniger als 150 ECTS erreicht. Kann ich mich dennoch bewerben?Einklappen

Nein. Eine Bewerbung ohne vorliegenden Abschluss ist erst ab Vorlage von 150 ECTS möglich.

Was soll ich tun, wenn mein (vorläufiger) Abschluss die erforderliche Durchschnittsnote nicht aufweist?Einklappen

Dann ist weitere Zugangsvoraussetzung die Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung in einem Eignungsverfahren, welches eine Begutachtung Ihrer Unterlagen durch zwei am Studiengang beteiligte Professoren/innen und ggf. auch ein 30-minütiges Eignungsgespräch beinhaltet.

Gleiches gilt für Studierende, die Teilleistungen vorlegen und bei denen die rechnerische Möglichkeit besteht, dass ihr Bachelorabschluss nicht die erforderliche Durchschnittsnote aufweist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung für den Master. Anhang 2 erläutert ausführlich das Eignungsverfahren.

Können meine Unterlagen vorab auf Bewerbungserfolg geprüft werden?Einklappen

Gerne prüfen wir vorab unverbindlich (d.h. kein rechtskräftiger Bescheid, diesen erhalten Sie nach Zusendung der Unterlagen und nach Beendigung des Verfahrens per Post), ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Dazu ist es aber notwendig, dass Sie eine E-Mail mit folgenden Angaben an bwl5@uni-bayreuth.de senden:

  • Studiengang und Studienort (Universität, Hochschule, o. ä.)
  • erwartete Abschlussnote
  • Aufstellung der Lehrveranstaltungen (bspw. als Studienverlaufsplan oder Stundenplan; nicht mehr als 3 Seiten und bitte als PDF)

Ohne diese Angabe ist auch eine unverbindliche Einschätzung nicht möglich - dies gilt auch für BWL und VWL, da diese Fächer eine große Bandbreite an Spezialisierungen zulassen.


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Jörg Schlüchtermann

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